KIEFERORTHOPÄDIE
IM STADTTURM

BEHANDLUNG ÖSTERREICHISCHER PATIENTEN IN UNSERER KIEFERORTHOPÄDISCHEN PRAXIS IN PASSAU

Neu ab 01.07.2015: Gratiszahnspange

Seit 01.07.2015 können Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr aus Österreich unter bestimmten Voraussetzungen (IOTN-Einstufung 4 oder 5) eine medizinisch notwendige Zahnspange bzw. Kieferregulierung erhalten („Gratiszahnspange“).

Als Wahlkieferorthopäde der OÖGKK und SGKK können auch wir in unserer kieferorthopädischen Praxis in Passau diese neuen Leistungen anbieten.

Die Versicherten können für die in Rechnung gestellte Leistung Kostenerstattung bei der Kasse beantragen. Die Kostenerstattung erfolgt in Höhe von 80 Prozent des Honorartarifes, den die Kasse bei Inanspruchnahme eines Vertragszahnarztes bzw. Vertragskieferorthopäden für dieselbe Leistung aufwenden hätte müssen. Diese darf das tatsächlich vom Wahlzahnarzt in Rechnung gestellte Honorar nicht übersteigen. Der Nachweis erfolgt mittels bezahlter Honorarnote.

Hier finden Sie Informationen zu den Honorartarifen

Tipp:

Kontrolluntersuchungen müssen auch während der Spangenbehandlung 2 × jährlich beim Hauszahnarzt wahrgenommen werden.